Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hildburghausen

Hildburghausen, den 05.​10.​2026

 

 

Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen hat am 29.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des 

Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hildburghausen gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet 

sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 


Das Ziel der 1. Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption ist die Erarbeitung einer fachlich determinierten 

Grundlage für den weiteren planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in 

Hildburghausen. Somit entsteht Transparenz und Sicherheit für Investoren, aber auch Rechtssicherheit 

für die Kommune. Das Ziel ist die Sicherung und der Ausbau zukunftsfähiger und attraktiver Einzelhandels-

strukturen für die Einwohner der Stadt Hildburghausen und die Bewohner des Umlandes. Der Entwurf des 

Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hildburghausen wird


vom 05.10.2026 bis einschließlich 25.10.2026

 

auf der Internetseite der Stadt Hildburghausen unter https://www.hildburghausen.de/bekanntmachungen/index.php 

veröffentlicht.

 

Ergänzend sind die benannten Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums in der Stadtverwaltung Hildburghausen, 

Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen im Bauamt während der Dienststunden:

 

Montag bis Freitag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag                    von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag                von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

einsehbar. Der Zugang zur Stadtverwaltung außerhalb der Öffnungszeiten wird nach Anmeldung unter 

Tel. 03685/774-120 oder per E-Mail gewährt.

 

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 25. Oktober 2026 

(Datum des Poststempels) die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung elektronisch an die Stadtverwaltung 

Hildburghausen per E-Mail an oder per Briefpost an

 

Stadtverwaltung Hildburghausen
Bauamt
Clara-Zetkin-Straße 3
98646 Hildburghausen

 

zu senden oder unter dieser Adresse zur Niederschrift vorzutragen.

 

Hinweise
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben 

worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung unbe-rücksichtigt bleiben, sofern die 

Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit 

nicht von Bedeutung ist.


Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt im Internet. Zusätzlich sind leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten 

zur Verfügung zu stellen: Die o.g. Unterlagen werden zur Einsicht-nahme in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung 

Hildburghausen an der o.g. Adresse öf-fentlich ausgelegt. 


Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die freiwillige Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne 

Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der 

Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke 

der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der 

Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. 

b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB).


In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am Veröffentlichungsort 

(Internetseite der Stadt Hildburghausen und am o.g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Hildburghausen innerhalb 

der Öffnungszeiten zur Auslegung) die erfor-derlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im 

Rahmen des Verfah-rens eingesehen werden.

 

Hildburghausen, den 05. Oktober 2026

 

Patrick Hammerschmidt
Bürgermeister