Bekanntmachung zur Maßnahme grundhafte Erneuerung der „OD B89, Häselriether Straße“ in Hildburghausen

Hildburghausen, den 16. 03. 2017

Entsprechend der gefassten Stadtratsbeschlüsse der Stadt Hildburghausen ist die o. g. Maßnahme als grundhafter Ausbau vorgesehen. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgte durch die Stadt Hildburghausen in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen. Dabei ist für die Finanzierung eine Förderung beantragt worden. Die Anwendung der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hildburghausen erfolgt mit der Klassifizierung der Straßen als Hauptverkehrsstraße. Die Kosten der Baumaßnahme werden das Südthüringer Straßenbauamt als Träger der Straßenbaulast (für die Fahrbahn) und die Stadt Hildburghausen (für den Gehwegbereich und die Straßenbeleuchtung) tragen. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgte im Rahmen der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (RL KSB). Entsprechend der Kostenberechnung wurden Angebote eingeholt und diese einer Nachprüfung unterzogen. Die Kostenberechnung ergab für die Teilbereiche Gehweg und Straßenbeleuchtung Kosten in Höhe von ca. 950.000,00 €.

  1. Beachtung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hildburghausen werden diese Kosten auf die Anlieger anteilig umgelegt. Dabei werden alle Mehraufwendungen, die der städtebaulichen Gestaltung dienen nicht einbezogen. Aufgrund der zurzeit vorliegenden Kosten werden ca. 530.000,- € als beitragsfähig ermittelt, der als Anteil auf die beitragspflichtigen Anlieger verteilt wird.

Unter Einbeziehung aller Anlieger in diesem Bereich werden die Beitragssätze ermittelt. Die Beitragspflichtigen sind die Eigentümer des Grundstückes, Erbbauberechtigte oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner. Die Beitragspflicht entsteht nach Abschluss der Baumaßnahme. Zur Vorstellung der Baumaßnahme und Angaben über den weiteren Ablauf wird am

03.04.2017 um 19.00 Uhr

in der Stadtverwaltung Hildburghausen, Sitzungssaal

eine Einwohnerversammlung durchgeführt.

  1. o.g. Termin kann Einsicht in die Satzung, die Planungsunterlagen sowie die Ausschreibungen genommen werden. Anwesend wird der Bürgermeister der Stadt Hildburghausen, Herr Holger Obst, sowie weitere Mitarbeiter dieser Behörde sein.

Die Einsicht in die Bauunterlagen zum Straßenbau ist in der Zeit vom 03.04. bis 21.04.2017 zu den Sprechzeiten im Bauamt der Stadt Hildburghausen möglich.

 

Holger Obst

Bürgermeister