Finanzhilfen und Risikoentlastung

Hildburghausen, den 23. 03. 2020

Hier ein kleiner Überblick, welche Finanzhilfen aktuell für Unternehmen zur Verfügung stehen, die wirtschaftlich von Corona betroffen sind.
 

Ab diesem Montag (voraussichtlich ab 16 Uhr) können Sie Anträge für die Corona-Soforthilfe stellen!
Hinweis: Aktuell kursieren falsche Anträge auf Soforthilfe - diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen! Bitte warten Sie, bis offizielle Dokumente auf der Website der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung stehen.
 

Kurzinformation zur Soforthilfe

  • Wer? Antragsberechtigt sind:
    • im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inkl. Einzelunternehmen
    • Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
    • wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft (Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung; Forschung und Entwicklung; Werbung und Marktforschung; sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten; Sonstiger Unterricht; Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten)
  • Wie viel? Bis zu 30.000 Euro (für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen)
  • Art? einmaliger Zuschuss

 

Unternehmen in Thüringen, die wirtschaftlich vom Corona-Virus betroffen sind, können sich im Kundencenter der Thüringer Aufbaubank kostenlos zu den passenden Förderprogrammen beraten lassen.

Hotline:
0800 534 56 76

Verlängerte Servicezeiten:
Mo - Fr 8 Uhr - 18 Uhr
Sa 8 Uhr - 13 Uhr

 

Bild zur Meldung: Finanzhilfen und Risikoentlastung