Pressemitteilung des Landratsamtes - Information zur Kontaktsperre

Hildburghausen, den 23. 03. 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen vom 19.03.2020 über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2, (die dazu erlassene Änderungsverfügung) und die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hildburghausen für Reiserückkehrer aus COVID-19-Risiokogebieten sind nach wie vor gültig!!!

Diese finden Sie auch unter anderem auf unserer Internetseite www.landkreis-hildburghausen.de

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Daher haben sich Bund und Länder am gestrigen Tage auf eine verschärfte Vorgehensweise geeinigt und werden ein Kontaktverbot aussprechen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Hierzu ergeht eine Rechtsverordnung, die am Mittwoch, 25.03.2020 ab 0.00 Uhr in Kraft treten wird.

Wir bitten Sie hiermit eindringlich, sich auch schon heute unbedingt strikt an diese kommenden Regelungen zu halten, die unter anderem folgendes beinhalten:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen einen Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, etc. bleiben weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.


Beachten Sie nach wie vor die allgemein gültigen hygienischen Maßnahmen und schränken Sie Ihre Kontakte auf das wirklich notwendigste Mindestmaß ein. Jeder Einzelne ist jetzt gefragt und trägt, stärker als je zuvor, Verantwortung für sich und seine Nächsten!

gez. Thomas Müller
Landrat des Landkreises Hildburghausen