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konkretisierende Erlasse zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen

Hildburghausen, den 23. 03. 2020
Auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wurden zwei neue Erlasse für den Einzelhandel sowie für Post- und Lieferdienste veröffentlicht. Dadurch sollen Kunden und Personal besser geschützt werden.Die Maßnahmen ergänzen die Erlasse über infektionsschützende Maßnahmen vom 19. März.
 
Künftig gilt für Einkaufsmärkte:
 
- Abstand von mindestens 1,50 Meter zwischen den Kunden sicherstellen
- Ausschluss von Teilnehmern mit erkennbaren Symptomen einer Covid-19-Erkrankung
- verstärkte Reinigungs-und Desinfektionsmaßnahmen
- aktive Information der Kunden über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Nies-Etikette
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln
- Steuerung des Zutritts (Einlasskontrollen)
 
Für Lieferdienste und Postdienstleistungen gilt folgendes:
 
- Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen und Rückkehrer aus Risikogebieten sind von der Arbeit freizustellen
- Mitarbeiter sind über Hygieneregeln wie häufige Händereinigung und -desinfektion, Abstandsregeln und die Husten-und Nies-Etikette zu unterweisen
- Abstand von mindestens 1,50 Meter zum Kunden ist sicherstellen; Gruppenbildungen und Warteschlangen am Abgabeort sind zu unterbinden
- verstärkte Reinigungs-und Desinfektionsmaßnahmen
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für das Personal
- beim Außerhaus-Verkauf von Speisen ist zu gewährleisten, dass kein Verzehr vor Ort stattfindet
 
Die Erlasse können auf der Seite des Ministeriums unter https://www.tmasgff.de/covid-19 eingesehen werden.
 
Wir möchten alle Betroffenen bitten, sich an diese Maßnahmen zu halten - zu Ihrem eigenen Schutz und dem aller anderen.

 

Stadtverwaltung Hildburghausen