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Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 26.03.2020

Hildburghausen

Nichts ist so beständig, wie die Veränderung. Vor dieser schon von Heraklit getroffenen Feststellung, möchten wir Euch die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom gestrigen Tag (26.03.2020) zur Kenntnis geben und Euch auffordern, die darin getroffenen Regelungen einzuhalten.