Verhaltensregeln bei notwendigem Besuch der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung informiert:
Angelegenheiten, die ein persönliches Erscheinen erfordern, können nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bearbeitet werden. Hierzu bitten wir einige Regeln zu beachten:
- Zugang zum Gebäude nur nach vorheriger Terminabsprache
- Kein Zugang für Personen, die Krankheitssymptome aufweisen
- Zugang zum Gebäude nur mit Mundschutz
- Beachtung der Mindestabstände von 1,50 m zu anderen Personen
- Beachtung allgemeiner Hygieneempfehlungen (Husten-Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen, etc.)
Bitte beachten Sie auch: Sollten Sie Krankheitsanzeichen aufweisen (Fieber, auch leichtes Fieber, Halskratzen, etc.) kann Ihnen der Zugang zum Verwaltungsgebäude von den Mitarbeitern verwehrt werden.