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Notbetreuung in Kindertagesstätten

08. 01. 2021

Am Samstag, dem 09.01.2021, wurde die dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht, die ab dem 10.01.2021 in Kraft tritt. In dieser Verordnung wird auch die Notbetreuung in den Kitas und Schulen geregelt. Die neue Verordnung finden Sie  auf der Corona-Informationsportal des Landes Thüringen https://corona.thueringen.de/ .

Vorsorglich sollten sich beide Personensorgeberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung für die Notbetreuung ausfüllen lassen. (Anlage). Sollte diese Bescheinigung am Montag noch nicht vorliegen, reicht die Erklärung der Eltern und Nachreichung der Arbeitgeberunterlagen bis zum 13.01.2021.

 

Sie finden den Antragsvordruck auf folgender Internet-Seite ==> https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf