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Kummer: Stadtratssitzung am 23.01.2021 wird abgesagt! Kitabeiträge können vorerst nicht erstattet werden!

Hildburghausen, den 21. 01. 2021

Kummer: Stadtratssitzung am 23.01.2021 wird abgesagt! Kitabeiträge können vorerst nicht erstattet werden!

 

Aus Sicht der Kommunalaufsicht sind die vorgesehenen Tagesordnungspunkte nicht dringlich.

 

Nach Information der Kommunalaufsicht des Landkreises Hildburghausen fragten dort mehrere Stadträte an, ob die Tagesordnungspunkte der Stadtratseinladung für den 23.01.2021 dringlich im Sinne der Allgemeinverfügung des Landkreises zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 09.01.2021 zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus wäre. Die Kommunalaufsicht teilte der Stadtverwaltung darauf mit, dass ein Beschluss zur Rückerstattung von Kitabeiträgen für Kinder, die nicht an der Notbetreuung teilnehmen dürfen, keinen Nachteil für die Stadt darstellt.

„Ich bedaure, dass der Stadt Hildburghausen damit die Möglichkeit genommen wird, den durch die Notbetreuungsvorschriften besonders betroffenen Eltern im Rahmen einer Beitragserstattung zu helfen! Da die Kita-Beitragssatzung der Stadt eine Erstattung nur für Kinder erlaubt, die in Folge einer „ärztlich nachgewiesenen Erkrankung“ den Kindergarten länger als einen Monat in Folge nicht besuchen können, ergibt sich hier auch nicht die Möglichkeit, einen fehlenden Stadtratsbeschluss mit einer Eilentscheidung des Bürgermeisters zu ersetzen.“, stellt Bürgermeister Tilo Kummer fest. Die Kommunalaufsicht empfahl Kummer auf seine Anfrage hin, wie man den betroffenen Eltern denn sonst helfen könne, die Beiträge zu stunden, bis der Stadtrat eventuell später die Erstattung beschließt. Für eine solche Stundung ist leider ein Antrag bei der Stadtverwaltung erforderlich.

 

Auch die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil der geplanten Stadtratssitzung ist nach Feststellung  der Kommunalaufsicht nicht dringlich. Der Bürgermeister wollte den Stadtratsbeschluss vom 23.12.2020, mit dem der Kündigung der Kämmerin nicht zugestimmt wurde, beanstanden. Eine solche Beanstandung muss nach Paragraf 44 der Thüringer Kommunalordnung innerhalb eines Monats nach der Entscheidung stattfinden. Die Kommunalaufsicht teilte nun mit, dass diese Monatsfrist nur eine „Ordnungsvorschrift“ darstellen würde. Es wäre somit möglich und zulässig, eine Beanstandung schriftlich vorzunehmen und diese in der coronabedingt nächstmöglichen Sitzung zu behandeln.

 

Aus diesen Gründen wird die Stadtratssitzung am 23.01.2021 abgesagt.