Info der BARMER zu Kita- und Schulbescheinigungen

Hildburghausen, den 26. 01. 2021

Weniger Bürokratie für Eltern im Kreis Hildburghausen

 

Hildburghausen, Januar 2021 – Da die meisten Kindergarten- und Schulkinder im Kreis Hildburghausen momentan zuhause bleiben müssen und Eltern neuerdings Anspruch auf zusätzliche Tage Kinderkrankengeld haben, hat die BARMER bürokratische Hürden bei der Beantragung abgebaut. „Eltern müssen bei uns keine Kita-oder Schulbescheinigung einreichen, um finanziell abgesichert zu sein“, informiert Markus Hodermann, Regionalgeschäftsführer der BARMER Hildburghausen. Wenn Eltern ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssen, reiche ein einfacher Antrag zur Auszahlung aus. Dieser steht als Vordruck auf der Webseite der BARMER bereit. Der Nachweis der Kita oder Schule zur pandemiebedingten Schließung ist nicht erforderlich, da es der Gesetzgeber derzeit nicht explizit vorsieht.

 

„Die Corona-Pandemie ist für viele Eltern eine enorme Herausforderung, sowohl organisatorisch als auch finanziell. Bürokratische Hürden sind das Letzte, was sie jetzt noch gebrauchen können. Deshalb müssen sie vorerst keine Kita- oder Schulbescheinigung einholen, um das Kinderkrankengeld zu erhalten“, sagt Markus Hodermann. Der entsprechende Antrag stehe zum Download bereit unter www.barmer.de/Kinderkrankengeldantrag, auch über die BARMER-App kann er gestellt werden. Das Verfahren könne bei Bedarf noch angepasst werden, sofern es beispielsweise die Gesetzgebung künftig erfordere.

 

Antrag enthält lediglich gesetzlich erforderliche Angaben

Der Antrag zum Kinderkrankengeld sei bewusst schlank gestaltet und enthalte nur die gesetzlich erforderlichen Angaben, so Markus Hodermann weiter. Daraus müsse unter anderem der Grund für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes hervorgehen, etwa die „pandemiebedingte Schließung“ der Kita oder Schule. Erforderlich seien beispielsweise auch der Betreuungszeitraum, die Bankverbindung und die Unterschrift. „Wenn ein Antrag auf Kinderkrankengeld formlos erfolgt oder unvollständig ist, nehmen wir schnellstmöglich Kontakt zu den Eltern auf und holen die fehlenden Informationen ein. Das soll eine schnelle Auszahlung gewährleisten und den Eltern zumindest die finanzielle Sorge ein Stück weit nehmen“, so Markus Hodermann.

 

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld unter. www.barmer.de/a000071