panoramabild-innenstadt | zur Startseiteschlosspark | zur Startseite700 Jahre Stadt Recht Hildburghausenstatue-echse | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses in der Stadtverwaltung Hildburghausen

Hildburghausen, den 10. 10. 2017

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Bürgersprech­stunden in verschiedenen Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an. Die Sprechstunden werden vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Ab­ge­­ordneten Michael Heym, und weiteren Landtagsabgeordneten durchgeführt. Die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses findet im Oktober in der Stadt­verwaltung Hildburghausen statt.

 

Zeit: Dienstag, den 17. Oktober 2017, 14.00 bis 18.00 Uhr

 

 

Ort: Stadtverwaltung Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3,

98646 Hildburghausen, Sitzungssaal

 

Interessierte Bürger werden gebeten, Termine für die Sprechstunde unter der Ruf­nummer 0361/377 2135 zu vereinbaren. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 17. Oktober 2017 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Land­tag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt wenden. Es be­steht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Petition online auf der neuen Petitions­platt­form unter www.petitionen-landtag.thueringen.de einzureichen. Dort sind alle In­forma­tionen bereitgestellt.

 

Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Petitionen können in eigener Sache oder auch für andere oder im allgemeinen Interesse einge­reicht werden.

 

Der Petitionsausschuss ist zuständig, wenn Eingaben Entscheidungen von Landes­be­hörden oder anderen Stellen betreffen, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Der Petitionsausschuss befasst sich beispielsweise mit sozialen Ange­legen­heiten, Kommunalabgaben, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ord­nung oder baurechtlichen Angelegenheiten. Der Ausschuss nimmt auch Anregungen zur Änderung von Landesgesetzen entgegen. Privatrechtliche Angelegenheiten wie beispielsweise Mietstreitigkeiten kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen.