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Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Hildburghausen, den 15. 03. 2018

Bekanntmachung

über die Vorbereitung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Jahre 2018 bis 2023

Am 31. Dezember 2018 enden in Thüringen und bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Infolge dessen sind im Jahr 2018 Neuwahlen durchzuführen.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen; Selbstbenennungen sind zulässig.

Es können vorgeschlagen werden:

- Personen im Alter von 25 bis 69 Jahren (gerechnet vom Beginn der Amtsperiode – 01.01.2019 – an),

- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste (15.06.2018) in der Stadt Hildburghausen wohnen,

- Personen, die in früheren Schöffenwahlperioden als Schöffen tätig waren.

Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als Schöffe haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit folgenden Angaben:

 

Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person.

 

Bewerbungen richten Sie bitte bis 06.04.2018 an die Stadtverwaltung Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen, Ansprechpartner: Frau Johns, Tel. 03685/774-117.

 

Hildburghausen, den 15.02.2018

 

Holger Obst

Bürgermeister

Stadt Hildburghausen