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Anwohner-Information zur Baumaßnahme Am Krautberg/Krautbergweg/Am Stadtberg

Hildburghausen, den 19. 05. 2022

Sehr geehrte Anwohnerin, sehr geehrter Anwohner,

ab der 23. KW müssen ganztägig notwendige Straßenbau-Arbeiten „Am Krautberg/ Krautbergweg“ und danach am „Kanonenweg“ durchgeführt werden.                                  

Gesamtdauer dieser Baumaßnahme wird voraussichtlich 6 Wochen betragen.                                   

Die Straßenbauarbeiten wurden in das Jahr 2022 verschoben, da eine Fertigstellung der Arbeiten durch die anhaltende schlechte Witterung nicht möglich gewesen ist.                                   

Die Firma STRABAG hat in der Bauausführung zum damaligen Zeitpunkt massive Bedenken geäußert. Diese teilten wir, da eine fachgerechte Ausführung und Einhaltung der Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik (Asphalteinbau (mindestens +8 °C), Unterbautragfähigkeit, …) nicht gewährleistet werden konnten.                                                         

Eine angefangene und nicht fertiggestellte Baumaßnahme konnten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern über das Winterhalbjahr nicht zumuten.                                                                        

Der verantwortliche Bauleiter der Stadt vor Ort ist Herr Schaffenberger und telefonisch unter der ( 03685 – 774155 und für das Ordnungsamt als Ansprechpartner Herr Rögner, unter der ( - 774112 zu erreichen                                                                                                                           

Für diesen Zeitabschnitt erfolgt eine Vollsperrung dieser Straßenbereiche und es wird darum gebeten, dass Sie Ihre Tonnen für Entsorgungszwecke an die Birkenfelder Straße bzw. Am Stadtberg/Kanonenweg bringen.                                                                                                           

Durch die Arbeiten kann es unter Umständen zu Staub- und Lärmbelästigungen sowie Vibrationen infolge Verdichtungsarbeiten kommen. Wir sind allerdings bemüht, diese auf ein Minimum zu beschränken und die Baumaßnahme schnellstmöglich abzuschließen. Daher bitten wir um Ihr Verständnis. Durch die Anwendung der Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS) bei deren Planung ist der geringste Straßenquerschnitt bei einer beidseitigen Befahrbarkeit 5,50 m (RQ 7,5). Hinzu kommt noch eine Bankettbreite i.d.R. von 1,0 m pro Fahrbahnseite (mindestens jedoch 0,30 m pro Fahrbahnseite). Dieser Querschnitt ist in der Örtlichkeit so nicht vorhanden und umsetzbar. Um Sachbeschädigungen bei gegenläufiger Befahrung an Fahrzeugen und Grundeigentum der Bürger durch Überfahrung des Randstreifens auszuschließen, ist eine einzelne richtungsorientierte Befahrung unvermeidbar.

Nach Beendigung der Baumaßnahme wird ein Vor-Ort-Termin mit dem Bau- und Ordnungsamt der Stadt sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern stattfinden.

Sie werden dazu von uns separat eingeladen. Vielen Dank.

Tilo Kummer                                                                            

Bürgermeister