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News-Ticker

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Festsetzung der Grundsteuer B 2026 gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes

Hildburghausen, den 10.​12.​2025

 

1. Steuerfestsetzung

Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 ist für das Jahr 2026 am 13.11.2025 vom Stadtrat eine Hebesatzänderung bei der Grundsteuer B von 389 v. H. auf 498 v. H. beschlossen worden. Die neuen Grundsteuerbescheide werden ab sofort an alle Steuerpflichtigen versendet.

 

2. Zahlungsaufforderung

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder bei der schriftlich beantragten „Jahreszahlung“ 01.07.) abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den genannten Terminen bzw. zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten. 

 

Patrick Hammerschmidt

Bürgermeister

Stadt Hildburghausen