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Formulare

der Stadtverwaltung Hildburghausen. Hier erhalten Sie Formulare für Ihre persönlichen oder beruflichen Anliegen. Diese werden als leeres Dokument zum Drucken, teilweise zum Ausfüllen und Ausdrucken angeboten. Weitere allgemein nutzbare Formulare sind auf dem Serviceportal Thüringen zu finden.

Kindergärten
Feuerwehr
Meldewesen
  • Vollmachtserklärung zur Abholung eines Ausweisdokumentes
    » Formular

    » Formular

  • Wohnungsgeberbestätigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes
    » Formular

    » Formular

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung:

 

 

Kämmerei
Ordnungsamt
Bauverwaltung

 

Hinweis - Formvorschriften beim Abschluss von Rechtsgeschäften:

Rechtsgeschäfte unterliegen Formvorschriften. Von Formvorschriften spricht man, wenn ein Rechtsgeschäft eine bestimmte Form haben muss, damit es wirksam ist.
Im Regelfall gilt für Rechtsgeschäfte der Grundsatz der Formfreiheit, wonach Rechtsgeschäfte in keiner bestimmten Form abgeschlossen werden müssen.
 

In Einzelfällen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verschiedene Formvorschriften vor:

  • gesetzliche Schriftform, § 126 Absatz 1 BGB
    Ein Schriftformerfordernis eines Vertrages besteht in den Fällen, in denen gesetzlich geregelt ist, dass die Vertragsparteien die im Vertrag zum Ausdruck kommende Willenserklärung durch ihre eigenhändige Unterschrift bestätigen müssen. Der Verstoß gegen eine Formvorschrift führt normalerweise zur Unwirksamkeit.

  • elektronische Form, § 126a BGB
    "(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen."

  • Textform, § 126b BGB
    „Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde … die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.“
    Der Textform genügen z.B. Post, Fax oder E-Mail. Für die Erkennbarkeit des Abschlusses genügt dabei z.B. eine Unterschrift, die nicht eigenhändig sein muss.

Derzeit bietet diese Homepage grundsätzlich nur die Möglichkeit, Formulare herunterzuladen, auszufüllen, auszudrucken und in Papierform an das zuständige Amt zu versenden!