Formulare
der Stadtverwaltung Hildburghausen. Hier erhalten Sie Formulare für Ihre persönlichen oder beruflichen Anliegen. Diese werden als leeres Dokument zum Drucken, teilweise zum Ausfüllen und Ausdrucken angeboten. Weitere allgemein nutzbare Formulare sind auf dem Serviceportal Thüringen zu finden.
Kindergärten
Musterbescheinigung z. Beantragung von Kinderkrankengeld
» Formular
Antrag auf Ausstellung einer Kita-Karte
» Formular
Registrierung eines Kindes für eine Kindereinrichtung
» Formular
Anmeldung zur Aufnahme eines Kindes in einer Kindereinrichtung
» Formular
» Datenschutzinformation
Feuerwehr
Antrag auf Erstattung Verdienstausfall
» Formular
Meldewesen
Vollmachtserklärung zur Abholung eines Ausweisdokumentes
» Formular» Formular
Wohnungsgeberbestätigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes
» Formular» Formular
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung:
für meldepflichtige Personen
für Inhaber von Personalwesen
für Inhaber von Pässen
Bauverwaltung
Hinweis - Formvorschriften beim Abschluss von Rechtsgeschäften:
Rechtsgeschäfte unterliegen Formvorschriften. Von Formvorschriften spricht man, wenn ein Rechtsgeschäft eine bestimmte Form haben muss, damit es wirksam ist.
Im Regelfall gilt für Rechtsgeschäfte der Grundsatz der Formfreiheit, wonach Rechtsgeschäfte in keiner bestimmten Form abgeschlossen werden müssen.
In Einzelfällen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verschiedene Formvorschriften vor:
gesetzliche Schriftform, § 126 Absatz 1 BGB
Ein Schriftformerfordernis eines Vertrages besteht in den Fällen, in denen gesetzlich geregelt ist, dass die Vertragsparteien die im Vertrag zum Ausdruck kommende Willenserklärung durch ihre eigenhändige Unterschrift bestätigen müssen. Der Verstoß gegen eine Formvorschrift führt normalerweise zur Unwirksamkeit.elektronische Form, § 126a BGB
"(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen."Textform, § 126b BGB
„Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde … die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.“
Der Textform genügen z.B. Post, Fax oder E-Mail. Für die Erkennbarkeit des Abschlusses genügt dabei z.B. eine Unterschrift, die nicht eigenhändig sein muss.
Derzeit bietet diese Homepage grundsätzlich nur die Möglichkeit, Formulare herunterzuladen, auszufüllen, auszudrucken und in Papierform an das zuständige Amt zu versenden!