Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen hat am 29.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hildburghausen gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet
sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Ziel der 1. Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption ist die Erarbeitung einer fachlich determinierten
Grundlage für den weiteren planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in
Hildburghausen. Somit entsteht Transparenz und Sicherheit für Investoren, aber auch Rechtssicherheit
für die Kommune. Das Ziel ist die Sicherung und der Ausbau zukunftsfähiger und attraktiver Einzelhandels-
strukturen für die Einwohner der Stadt Hildburghausen und die Bewohner des Umlandes. Der Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hildburghausen wird
vom 05.10.2026 bis einschließlich 25.10.2026
auf der Internetseite der Stadt Hildburghausen unter https://www.hildburghausen.de/bekanntmachungen/index.php
veröffentlicht.
Ergänzend sind die benannten Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums in der Stadtverwaltung Hildburghausen,
Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen im Bauamt während der Dienststunden:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
einsehbar. Der Zugang zur Stadtverwaltung außerhalb der Öffnungszeiten wird nach Anmeldung unter
Tel. 03685/774-120 oder per E-Mail gewährt.
Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 25. Oktober 2026
(Datum des Poststempels) die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung elektronisch an die Stadtverwaltung
Hildburghausen per E-Mail an oder per Briefpost an
Stadtverwaltung Hildburghausen
Bauamt
Clara-Zetkin-Straße 3
98646 Hildburghausen
zu senden oder unter dieser Adresse zur Niederschrift vorzutragen.
Hinweise
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben
worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung unbe-rücksichtigt bleiben, sofern die
Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
nicht von Bedeutung ist.
Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt im Internet. Zusätzlich sind leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten
zur Verfügung zu stellen: Die o.g. Unterlagen werden zur Einsicht-nahme in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung
Hildburghausen an der o.g. Adresse öf-fentlich ausgelegt.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die freiwillige Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne
Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der
Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke
der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der
Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit.
b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB).
In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am Veröffentlichungsort
(Internetseite der Stadt Hildburghausen und am o.g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Hildburghausen innerhalb
der Öffnungszeiten zur Auslegung) die erfor-derlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im
Rahmen des Verfah-rens eingesehen werden.
Hildburghausen, den 05. Oktober 2026
Patrick Hammerschmidt
Bürgermeister